DAF-Lagerarbeiter, der „versehentlich“ in einen Diebstahl in Millionenhöhe verwickelt war, sollte nicht entlassen werden


Mehrere Mitarbeiter des Lkw-Herstellers DAF haben wertvolle Teile im Wert von fast drei Millionen Euro aus dem Lager in Eindhoven gestohlen. Der Arbeitgeber hat vier beteiligte Mitarbeiter entlassen, darf einem Kollegen, der versehentlich in den Millionendiebstahl verwickelt war, jedoch nicht kündigen.
Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Gerichts Ostbrabant hervor. Der 49-jährige Logistikmitarbeiter hatte 28 Jahre lang für den Lkw-Hersteller gearbeitet und gab an, von dem Millionendiebstahl nichts gewusst zu haben.
Millionen-Dollar-DiebstahlDAF bemerkte erstmals im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres kleine Abweichungen im Bestand an Injektoren. Dabei handelt es sich um etwa 20 Zentimeter große Teile, die in einem Lkw-Motor verbaut sind. Ein Mitarbeiter, der beim Ausbau dieser Teile erwischt wurde, wurde damals entlassen.
Doch damit endeten die Diebstähle nicht, im Gegenteil. Bei drei Zählungen im September verschwanden offenbar insgesamt dreizehn Paletten mit mehr als 2800 Sprühgeräten aus dem Lager. Der Wert eines Sprühgeräts liegt bei über 1000 Euro. Der Gesamtwert dieser Diebstähle beläuft sich somit auf über 2,9 Millionen Euro.
EntlassenNach Ermittlungen durch Hoffmann Bedrijfsrecherche und der Auswertung von Bildern installierter Kameras erstattete DAF Trucks Anzeige bei der Polizei und entließ drei weitere Mitarbeiter. DAF versuchte zudem, einen fünften Mitarbeiter zu entlassen, der im Oktober vier Paletten mit Ersatzteilen aus dem Lager gefahren hatte.
Dieser Mann, der 28 Jahre lang für DAF gearbeitet hatte, gab bei seiner Vernehmung an, lediglich einen Befehl seines Vorgesetzten ausgeführt zu haben. Von dem Diebstahl habe er nichts gewusst. „Ich muss eine Familie ernähren. Ich mache keine Dummheiten“, sagte er im Gespräch.
Nicht am richtigen OrtDer Logistikmitarbeiter gab zwar zu, damals gespürt zu haben, dass etwas nicht stimmte, dies seinem Arbeitgeber aber nicht gemeldet zu haben. „Ich will damit nichts zu tun haben. Ich will nur meinen Job machen.“
DAF Trucks wirft dem Mann nun vor, seinen Verdacht nicht mit seinem Arbeitgeber geteilt zu haben. Weil er angeblich „weggeschaut“ und „geschwiegen“ habe, wolle der Lkw-Hersteller nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten.
Kein Cent AbfindungDer inzwischen suspendierte Mitarbeiter weigerte sich jedoch, eine Abfindungsvereinbarung zu unterzeichnen. Das Unternehmen zog daraufhin vor Gericht, um ihn entlassen zu können. DAF behauptet, es liege ein Fall von schuldhaftem Verhalten und einem gestörten Arbeitsverhältnis vor und will dem Mann keinen Cent Abfindung zahlen. Der Mann forderte, dass er wieder arbeiten dürfe.
Aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil geht hervor, dass der Richter des Amtsgerichts der Ansicht ist, der Logistikmitarbeiter hätte den Vorfall seinem Vorgesetzten melden müssen, da er der Meinung war, dass die Sache nicht in Ordnung sei. „Es ist ihm anzulasten, dass er das nicht getan hat.“
Aufgabe des ManagersAndererseits seien die Mitarbeiter laut dem Richter des Amtsgerichts nicht ausreichend über die Unternehmensregeln informiert worden, die sie zur Meldung solcher Vorfälle verpflichten. Dies sei die Schuld von DAF.
Auch der Amtsrichter geht davon aus, dass der Logistikmitarbeiter den Vorfall nicht gemeldet habe, unter anderem weil es sich um eine Anweisung von Vorgesetzten gehandelt habe, „von denen er beruflich abhängig war und die ihm das Leben schwer machen konnten, was schon früher vorgekommen ist“.
Der Richter des Amtsgerichts hält die Kündigung eines Arbeitnehmers, der 28 Jahre lang in einem ansonsten einwandfreien Arbeitsverhältnis stand, daher für zu hart. Von einem gestörten Arbeitsverhältnis könne keine Rede sein, so der Richter. DAF hätte sich auf eine Abmahnung beschränken und den Mann wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren lassen müssen.
RTL Nieuws